Häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung*
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Das Entlastungsbudget fasst künftig de Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zusammen. Pflegebedürftige erhalten dann ein Gesamtbudget pro Jahr, das sie flexibel für Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege nutzen können. In Kraft gilt die Regelung ab dem 01.07.2025.
Für pflegebedürftige Menschen bis 25, die Pflegegrad 4 oder 5 haben, tritt es jedoch bereits zum 01.01.2024 in Kraft. Ihnen steht ein kombiniertes Budget von 3.386 Euro zur Verfügung. Für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steigt das Entlastungsbudget ab 1. Juli 2025 auf 3.539 Euro.
Vielleicht haben Sie schonmal was vom Entlastungsbetrag gehört. Aber was ist eigentlich ein Entlastungsbetrag und welche Höhe hat er? Wem steht der Entlastungsbetrag zu und für welche Angebote kann man den Entlastungsbetrag nutzen? Im Folgenden erhalten Sie alle Antworten.