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Der Weg ins Pflegeheim ist ein großer Schritt im Leben, bei dem viele Fragen aufkommen: Wie hoch sind die Kosten für ein Seniorenheim? Reicht meine Rente für einen Platz? Bekomme ich Unterstützung von der Pflegeversicherung?
Lesen Sie nun, wie sich die Seniorenheim-Kosten zusammensetzen. Ferner geben wir Ihnen in Form einer Checkliste nützliche Tipps, wie Sie das richtige Altenheim in Ihrer Nähe finden. Auch werfen wir einen Blick auf alternative Unterkünfte. Viel Spaß beim Lesen!
Wie viel kostet ein Platz im Seniorenheim?
Kann man ohne Pflegegrad ins Seniorenheim?
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Was sind Investitionskosten beim Seniorenheim?
Beispielrechnung – so teuer ist ein Pflegeplatz wirklich
Eigenanteil mit Vermögen und Hausverkauf bezahlen
Elternunterhalt – Kosten für Angehörige
Wie finde ich das richtige Seniorenheim?
Checkliste Seniorenpflegeheim
Welche Alternativen gibt es zum Seniorenheim? – Die 24-Stunden-Pflege
Im Leben kommt der Zeitpunkt, wo alltägliche Dinge schwieriger zu bewerkstelligen sind. Sich selbst einzugestehen, dass Hilfe praktisch wäre ist leichter als gesagt. Doch der Einzug in ein Seniorenheim ist, obwohl der gewohnte Platz verlassen wird, für viele eine Bereicherung. Vor allem Angehörige fühlen sich wohler, da der Wechsel ins „betreute Wohnen“ mehr Sicherheit bedeutet. Im Pflegeheim bzw. Seniorenheim (auch Altenheim genannt) erhalten die Bewohner eine Betreuung, die sich um die Pflege und die Alltagsgestaltung kümmert.
Die resultierenden Altenheim-Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Der Umzug in ein Seniorenheim findet häufig statt, um die Pflege zu verbessern und sicherzustellen. In der Unterkunft sind fachkundige Pfleger und Pflegerinnen, die die Bewohner bei täglichen Aufgaben ganzheitlich unterstützen. Alle Pflegeleistungen bilden zusammen den „Pflegesatz“. Dieser beschreibt, welche Pflegemaßnahmen nötig sind und die erforderlichen Kosten. Die Höhe der Pflegesätze verhandelt die Einrichtung mit den Pflegekassen und den Sozialversicherungsträgern.
Mit einem Pflegegrad sind Unterstützungen möglich, um den Pflegesatz zu bezahlen. Anspruch auf eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim besitzen alle Menschen, die einen Pflegegrad besitzen. In einem Seniorenheim ist der Pflegegrad nicht erforderlich. Der Pflegegrad, früher „Pflegestufe“ genannt, beschreibt, wie pflegebedürftig der Bewohner im Altenheim ist. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Bedarf an Pflege und desto mehr finanzielle Unterstützungen sind möglich.
Pflegegrad | Monatlicher Auszahlungsbetrag in € |
1 | 125 (Entlastungsbetrag) |
2 | 770 |
3 | 1262 |
4 | 1775 |
5 | 2005 |
Den Pflegegrad erhalten Sie nach Antrag und Gutachten durch einen Mitarbeiter der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder für Privatversicherte von MEDICPROOF. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und ausführliche Informationen zu den einzelnen Pflegegraden lesen Sie hier nach: Ratgeber Pflegegrad.
In bestimmten Fällen ist ein zusätzlicher Zuschuss wie das Pflegewohngeld oder ein Leistungszuschlag möglich.
In diesen Bundesländern gibt es das Pflegewohngeld:
Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss, um die Kosten im Seniorenheim zu decken. Je nach Bundesland ist der Betrag verschieden. Wichtig: Das Geld wird direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt und nicht an den Pflegebedürftigen.
Seit 2022 erhalten Menschen, die lange im Seniorenheim verweilen einen zusätzlichen „Bonus“. In der Fachsprache ist dieser „Leistungszuschlag“ ein Zuschuss, der nach der Aufenthaltsdauer berechnet wird. Ein bestimmter Prozentsatz vom Eigenanteil wird als Zuschuss von den Seniorenheim-Kosten abgezogen, sodass der Eigenanteil sinkt.
Aufenthaltsdauer in Monaten | Zuschuss in % vom Eigenanteil |
Ab 1 | 5 % |
Ab 12 | 25 % |
Ab 24 | 45 % |
Ab 36 | 70 % |
Nur mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie oder Ihr Angehöriger einen Zuschuss von der Pflegeversicherung. Es ist von der Gesetzeslage nicht vorgesehen, dass jemand ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 in eine stationäre Einrichtung geht. Deshalb ist der Zuschuss bei dem 1. Pflegegrad gering, da sie kaum Hilfe im Alltag benötigen. Mögliche Hilfestellungen leisten Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst.
Dennoch gibt es Situationen, in denen ein Seniorenheim auch ohne Pflegegrad attraktiv ist. Im Heim ist es etwa einfacher, soziale Kontakte zu pflegen und die Zimmer sind altersgerecht eingerichtet. Es ist daher möglich, ohne Pflegegrad in ein Altenheim zu ziehen. Die Seniorenheim-Kosten steigen ohne Zuschuss an, sodass der Aufenthalt für einige Menschen unbezahlbar wird.
Je nach Bundesland sind die Kosten für ein Altenheim verschieden. Fragen Sie bei einem Seniorenheim in Ihrer Nähe nach einem „Angebot“. Solange Ihr Einkommen und Vermögen die Rechnungen begleichen, ist ein Umzug möglich.
Zu den „Hotelkosten“ zählen grundlegende Dinge wie Wasser, Strom oder Gas. Hinzu kommt die Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken, die das Personal zubereitet und bereitstellt. Wenn die Nahrung über eine Magensonde (PEG) zugeführt wird, sinken die Kosten.
In einem Seniorenheim bekommt der neue Bewohner ein Zimmer zugeordnet. Ähnlich wie in einem Hotel ist ein großes Zimmer mit Balkon und Meerblick teurer als ein kleines Zimmer ohne Balkon. Die Preise gehen weit auseinander. Am besten fragen Sie nach, welche Zimmer zu welchen Konditionen frei sind.
Je nach Seniorenheim gehören zum Zimmer bestimmte Leistungen, wie eine Reinigung, die Müllentsorgung oder ein Wäscheservice dazu.
Die Seniorenheim-Kosten für die Unterkunft und Verpflegung bezahlten Sie selbst. Ein Zuschuss ist hier nicht vorgesehen.
Das Seniorenheim ist mit der Zeit wie ein normales Haus anfällig für Reparaturen. Mögliche Kosten für Instandhaltungen darf das Altenheim auf die Bewohner umlegen. Auf der Rechnung sind diese als Investitionskosten bezeichnet.
Mit dazu zählen u. a. auch Baukosten (z. B.: für einen neuen Anbau), Brandschutzmaßnahmen oder die Kosten, die für die Ausstattung der Räume aufzubringen sind.
Eine pauschale Höhe der Investitionskosten gibt es nicht. Je nach Seniorenheim sind unterschiedliche Höhen möglich. Die durchschnittlichen Investitionskosten liegen je nach Bundesland zwischen 300 € und 600 € (Stand 2022).
Zwei Tipps:
Es lohnt sich somit bei mehreren Unterkünften eine Preisauskunft zu erfragen.
Die Ausbildung zum Pfleger wird über ein Ausbildungsfonds refinanziert. Der Fond bezahlt die Vergütung und die Kosten für die praktische sowie die berufsfachschulschulische Ausbildung. Mehrere Stellen wie Krankenhäuser oder die Pflegeversicherung zahlen in diesen Fond einen Betrag ein. Auch Einrichtungen wie Seniorenheime oder Pflegeheime sind dazu verpflichtet. Die Leitung des Heims erhält eine Rechnung, dessen Betrag auf die Bewohner umgelegt wird.
Dies klingt zunächst gemein, doch diese „Ausbildungsumlage“ sichert eine qualitativ hochwertige Pflege.
Mit Zusatzleistungen verschönert sich der Aufenthalt im Seniorenheim. Möchten Sie bestimmte Extras, wie ein Einzelzimmer mit Südterrasse in Anspruch nehmen, entstehen Extrakosten. Auch für besondere Pflegeleistungen kommt es zu Kostensteigerungen.
Das Geld für die Ausbildungsumlage und den Zusatzleistungen zählen zum Eigenanteil, den Sie selbst aufbringen.
Mit den einzelnen Kostenpunkten lässt sich ein ungefährer Wert ermitteln. Es ergibt sich ein Teil, den die Pflegeversicherung übernimmt und ein Eigenanteil den Sie oder Ihr Angehöriger bezahlt. Nehmen wir an, Sie möchten einen Platz in einem Seniorenheim in NRW und Sie besitzen den Pflegegrad 2, dann ergeben sich folgende ungefähren Seniorenheim-Kosten:
Kostenpunkte: | Höhe der Kosten: |
Pflegekosten: | - 900 € |
Unterkunft und Verpflegung: | - 1000 € |
Investitionskosten: | - 600 € |
Ausbildungsumlage: | - 70 € |
Zusatzkosten: | - 200 € |
Zuschuss Pflegekasse: | + 770 € |
Monatlicher Eigenanteil: | 2000 € |
Eigenanteil nach 12 Monaten (25 % Leistungszuschlag): | 1500 € |
Bitte beachten: Je nach Ort, Zusatzleistungen oder Sozialhilfen fällt der Wert deutlich höher oder auch geringer aus.
Ja, die Kosten für ein Seniorenheim steigen je nach der wirtschaftlichen Gesamtsituation. Im Zuge der Energiekrise und den Preissteigerungen für Lebensmittel wird unter Umständen der monatliche Betrag angepasst.
Allerdings gibt es Vorschriften, wie eine schriftliche Ankündigung mindestens vier Wochen vor der Preiserhöhung. Ferner darf die Preissteigerung nicht zu hoch ausfallen und ist an Auflagen gebunden. Die Investitionskosten dürfen beispielsweise nur erhöht werden, wenn eine anstehende Investition wirklich für den Betrieb der Einrichtung notwendig ist.
Dennoch sind von 2018 bis 2022 die Kosten im Altenheim um 23 % gestiegen.
Wie Sie an der Auflistung der Pflegeheim-Kosten erkennen, ergibt sich ein Eigenanteil für die Kosten im Seniorenheim. In erster Linie reichen dafür Rente und Rücklagen, doch in einigen Fällen ist dies leider nicht der Fall. Falls die Kosten zu hoch sind, gibt es Möglichkeiten einer Finanzierung und finanzieller Unterstützung für Alltagsaktivitäten.
Niemand muss in Deutschland auf Pflege verzichten! Durch Sozialhilfeträger erhält jede Person ein Mindestmaß an Pflege. Der Komfort ist mit eigenen Vermögen allerdings oft angenehmer, da das Sozialamt keine Luxus-Zimmer in einer Seniorenresidenz finanziert.
Hilfreich ist es, sich umfassend beraten zu lassen und Alternativen wie eine häusliche Pflege mit Pflegedienst abzuwägen. Anlaufstellen für Beratungen sind:
Der Eigenanteil ist zunächst mit dem eigenen Vermögen zu bezahlen. Lediglich ein sogenanntes Schonvermögen in der Höhe von 5000 € muss nicht für die Pflegekosten herhalten.
Einige Menschen konnten sich den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Im letzten Lebensabschnitt dient es als Rücklage, um die Kosten für das Seniorenheim zu bezahlen.
Eine Ausnahme gibt es, wenn der Ehepartner vom Pflegebedürftigen eine Immobilie besitzt. Wird diese vom Ehepartner bewohnt, ist der Wert der Immobilie ein Schonvermögen und muss nicht verkauft werden.
Alle diejenigen, die mehr als das Schonvermögen besitzen erhalten keine Sozialleistungen. Das Vermögen muss für die eigene Pflege herhalten.
Bevor das Sozialamt zahlt, sind die Angehörigen an der Reihe. Lebenspartner und Kinder werden verpflichtend zur Zahlung aufgerufen. Betroffen sind nur Verwandten 1. Grades. Für die Schwiegereltern helfen Sie somit nicht verpflichtend aus. Sie tun dies womöglich freiwillig.
Die zusätzliche finanzielle Belastung darf nicht den Lebensunterhalt der Kinder oder des Lebenspartners gefährden, sodass es Freibeträge gibt. Es ist verständlich, dass viele Angehörige ebenfalls nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Die Einkommensgrenze für den Elternunterhalt liegt daher bei 100.000 € brutto pro Jahr. Zum Einkommen zählen alle Einkünfte wie Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Einnahmen aus dem Handel mit Wertpapieren. Das Vermögen wird nicht beachtet.
Alle die unterhaltspflichtig sind besitzen Anspruch auf einen monatlichen Selbstbehalt von 2000 € netto. Der Mehrverdienst wird aufgeteilt, wobei die Hälfte für die Seniorenheim-Kosten dienen. Bei der Berechnung gibt es mehrere Freibeträge für Ehepartner und weiteren Kindern.
Alle, die weniger verdienen, sind gesetzlich nicht verpflichtet, sodass das Sozialamt die Kosten übernimmt.
Immer mehr Menschen sind von Altersarmut betroffen. Die Rente bzw. das Vermögen reicht nicht mehr aus, um den Eigenanteil der Seniorenheim-Kosten zu stemmen. Ist dies der Fall, stellen Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt. Wichtig: Den Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen Sie vor Einzug in ein Seniorenheim, um zahlungsfähig zu bleiben.
Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 2 und 5 und der nachweislich nicht selbst für die Altenheim-Kosten aufkommen kann, besitzt einen Anspruch. Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 erhalten „Hilfe zur Weiterführung eines Haushalts“.
Nützlich ist es, rechtzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten, die die Pflegekasse nicht zahlt. Es ist eine gute Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen, da die Versorgungslücke komplett geschlossen wird.
Neue Kleidung, ein Cafébesuch, ein Geschenk für die Enkelin, alles kostet Geld. Wenn die Rente für die Seniorenheim-Kosten benötigt wird und kein Vermögen vorhanden ist, bleibt wenig für den Alltag übrig.
Mithilfe des Sozialamtes ist es möglich sich trotzdem kleine Extras, wie eine Tafel Schokolade zu gönnen. Bei Altersarmut zahlt das Sozialamt mindestens 120,42 € (2021) als „Taschengeld“.
Ein Seniorenheim vermittelt Sicherheit. Eine medizinische Versorgung ist gewährleistet und eine Pflege ist durch Fachpersonal gesichert. Menschen nehmen wieder am Leben teil und auch soziale Kontakte knüpfen Sie, wodurch oftmals neue Freundschaften entstehen.
Wenn die finanzielle Seite geregelt ist, beginnt parallel die Suche nach einem passenden Seniorenheim. Gehen Sie diesen Schritt am besten in Ruhe an, um einen richtigen Ort zum Wohlfühlen und für die nächsten Jahre zu finden. Immer mehr pflegebedürftige Menschen Leben in Deutschland. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, sodass gerade in Ballungsgebieten Wartelisten vorhanden sind. Einige warten 1 bis 2 Jahre auf einen Platz.
Für den Begriff „Seniorenheim“ sind im Sprachgebrauch Synonyme wie Altenheim, Altersheim oder Seniorenresidenz zu finden. Alle beschreiben eine Unterkunft, die vorwiegend ältere Menschen im Alltag unterstützen. Die Pflegebedürftigkeit ist meist gering, sodass die Bewohner vieles noch selbstständig machen. Auch gibt es Wohngemeinschaften, wo sich Senioren gegenseitig helfen. Je nach Bedarf ist in diesen Einrichtungen das Angebot an pflegerischen Leistungen geringer. Hier steht mehr „betreutes Wohnen“ im Vordergrund, um das selbstständige Leben, solange wie möglich zu erhalten.
Alltagsaufgaben wie sich um den Haushalt kümmern, übernehmen Bedienstete, sodass nun Zeit für Entspannung ist. Von Sport bis Bingo und weiteren Freizeitaktivitäten ist ein breites Spektrum an Möglichkeiten denkbar. Angestellte des Seniorenheims organisieren Tagesabläufe und helfen, wenn nötig da, wo Hilfe benötigt wird.
Ist die Pflegebedürftigkeit höher, ist ein Pflegeheim besser geeignet. Hier leben vorwiegend Menschen, bei denen die Selbstständigkeit durch einen Pflegebedarf eingeschränkt ist. Oft wird „Pflegeheim“ auch synonym zum „Seniorenheim“ verwendet.
Es ist somit zunächst zu entscheiden, welche Form der Unterkunft die richtige ist. Dabei ist es hilfreich sich zu fragen wie Sie oder Ihr Angehöriger die nächsten Jahre leben möchte. Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Entscheidung.
Die folgenden Fragen und Anweisungen helfen bei der Suche nach einem passenden Platz:
Eine ausführliche Checkliste ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. (BAGSO) und dem BIVA-Pflegeschutzbund einzusehen: Checkliste
Eine beliebte Alternative zum Seniorenheim ist die Versorgung in den eigenen vier Wänden. Ihr Vorteil: Das gewohnte Umfeld bleibt erhalten und die Seniorenheim-Kosten sind je nach Pflegebedürftigkeit und der Wohnsituation deutlich geringer. Auch ist dies eine vielversprechende Möglichkeit, um die Wartezeit bis auf einen Platz im Seniorenheim zu überbrücken.
Für die Pflege kommt eine ambulante Pflegekraft infrage, die regelmäßig nach dem „rechten“ schaut. Die Pflegekräfte stehen oft unter Zeitdruck, sodass nur das Mindestmaß an „Kontrolle“ erreicht wird. Zeit für eine Betreuung bleibt wenig.
Eine gute Alternative verspricht die sogenannte 24h-Pflege. Die Pflegekräfte, überwiegend aus Polen ziehen mit in den Haushalt ein. Hierdurch entsteht deutlich mehr Zeit für anfallende Aufgaben und Aktivitäten. Sie kümmert sich um den Haushalt, hilft bei der Körperpflege und begleitet Sie oder Ihren Angehörigen zu Terminen wie einen Arzttermin. Auch ist Zeit um sich einfach zu unterhalten oder einen Spaziergang zu machen.
Die Lebenshilfe24 vermittelt polnische Pflegekräfte, um eine ganzheitliche Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause sicherzustellen. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie über die 24h-Pflege als Alternative zum Seniorenheim. Erfahren Sie jetzt mehr: Vermittlung der sog. 24 Stunden Pflege über Lebenshilfe24.
Dieser Ratgeber zum Thema Seniorenheim erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist als unverbindlich anzusehen. Er soll lediglich als Orientierung für Interessierte dienen. Je nach Neuerungen in der Gesetzgebung/ Verordnung oder im Einzelfall ist es möglich, dass Zahlen abweichen oder Informationen abweichend sind. Die jeweiligen Ansprüche gilt es im Vorfeld mit der zuständigen Pflegekasse zu klären. Ihr Ansprechpartner wird Ihnen exakt mitteilen können welche Kosten übernommen werden.