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Wohnumfeldverbesserung: Antrag für Maßnahmen mit Zuschuss

Wohnumfeldverbesserung - Bis 4000 Euro Zuschuss

Wohnraum ist oft nicht für eine Pflege ausgelegt, da beispielsweise hohe Türschwellen oder ein zu hohes Waschbecken den Alltag einer pflegebedürftigen Person einschränken. Eine sogenannte Wohnumfeldverbesserung nach § 40.4 SGB XI verkörpert eine Lösung für dieses Problem, denn sie bereitet mit gezielten Umbaumaßnahmen einen Wohnraum optimal für die häusliche Pflege vor.

Lesen Sie, wie Sie einen Zuschuss von bis zu 4000 € pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme erhalten, wenn Sie Ihren Wohnraum barrierefreier gestalten.

In aller Kürze: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40.4 SGB XI

  • Für Umbaumaßnahmen, die eine häusliche Pflege möglich machen und eine selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen fördern gewährt Ihre Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4000 €.
  • Solche Umbauten, die Wohnraum für die pflegebedürftige Person barrierefrei machen, werden als Wohnumfeldverbesserung oder als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezeichnet.
  • Damit Sie vom Zuschuss profitieren, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse idealerweise bevor die Handwerker eintreffen.

Was ist eine Wohnumfeldverbesserung?

Liegt ein Pflegegrad vor, kommt es häufig im Alltag zu Einschränkungen. Eine hohe Türschwelle erschwert beispielsweise das Betreten eines Raumes und begünstigt ein Stolpern beim Eintreten. Sich in der Wohnung sicher zu bewegen und Tätigkeiten wie das tägliche Waschen nachzugehen wird zunehmend schwieriger, sodass sich viele Betroffene überfordert fühlen. Umbaumaßnahmen, die diesem Problem entgegenwirken werden als Wohnumfeldverbesserung bezeichnet.

Gut, dass es die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt, die dem entgegenwirken. Es handelt sich um Umbaumaßnahmen, mit dem der Alltag der pflegebedürftigen Person und der Angehörigen so erleichtert wird, dass

  • Eine häusliche Pflege möglich ist und die Person nicht ins Pflegeheim umziehen muss.
  • Und dass die pflegebedürftige Person selbständig und sicher Aufgaben im Alltag nachgehen kann.

Bis zu 4000 Euro Zuschuss vom Staat

Je nach Umfang der Umbaumaßnahmen entstehen hohe Kosten. Die Pflegekasse unterstützt Sie bzw. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit einem Zuschuss von bis zu 4000 € pro Maßnahme. Eine Maßnahme beschreibt die gesamte Wohnumfeldverbesserung, die wiederum aus mehreren Umbaumaßnahmen bestehen kann.

Ein Beispiel: Sie planen, das Bad den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person anzupassen. Mögliche Umbaumaßnahmen sind eine Badewannentür einzusetzen, die Waschbeckenhöhe anzupassen und einen rutschfesten Boden zu verlegen. Diese drei Umbaumaßnahmen bilden eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, die bis zu 4000 € bezuschusst wird.

Mit dem Zuschuss begleichen Sie die Rechnung der Handwerker, mögliche Kosten für Genehmigungen und die Materialkosten.

Damit Sie vom Zuschuss profitieren, genügt ein formloser Antrag auf Wohnumfeldverbesserung nach § 40.4 SGB XI, den Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Anspruch besitzt jede Person mit einem Pflegegrad 1 bis 5.

Gut zu wissen: Aufgrund der neuen Pflegereform erhöhen sich zum 01.01.2025 Geld- und Sachleistungen wie der Zuschuss zur wohnumfeldverbessernde Maßnahme um 4,5 %. Bei der Wohnumfeldverbesserung von 4000 Euro auf 4180 €. 

Wohnumfeldverbesserung - Antrag

16.000 Euro für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Es kommt vor, dass mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Pflegegrad zusammen in einer Wohngemeinschaft (WG) wohnen. Der Zuschuss kann in einer solchen WG für bis zu vier Personen beantragt werden, sodass ein maximaler Zuschuss von bis zu 16.000 € entsteht.

Falls beispielsweise Ihre beiden Elternteile auf Pflege angewiesen sind, beträgt der Zuschuss bis zu 8000 €. Falls mehr als vier Personen zusammenwohnen, wird der bewilligte Betrag gerecht auf alle Personen aufgeteilt. Bei einer Wohngruppe mit zehn Personen würde somit jedem 1600 € zur Verfügung stehen. 

Wer besitzt einen Anspruch auf Wohnumfeldverbesserung?

Anspruch besitzen alle Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad und wenn die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen eines dieser drei Zwecke bewirkt:

  • Eine häusliche Pflege ist dank der Maßnahme möglich.
  • Die häusliche Pflege wird im großen Maß erleichtert.
  • Die pflegebedürftige Person kann nun eine selbstständigere Lebensführung nachgehen.
Wohnumfeldverbesserung - Umbau und Hilfsmittel

Gibt es einen Eigenanteil bei der Wohnumfeldverbesserung?

Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40.4 SGB XI ist mitunter mit hohen Kosten verbunden. Die Kosten für den Einbau eines Treppenliftes können deutlich über 4000 Euro liegen. Die Pflegekasse gewährt pro Person und Maßnahme einen Zuschuss von 4000 €. Übersteigen die Kosten den Zuschuss, ist der restliche Geldbetrag selbst zu begleichen.

Hier typische Beispiele von Maßnahmen mit Richtwerten der Kosten:

Maßnahme: Mögliche Kosten: Eigenanteil:
Treppenlift 8.000 € 4.000 €
Umbau von Wanne zu Dusche 4.000 € 0 €
Haltegriff 100 € 0 €

Kann ich eine Wohnumfeldverbesserung selbst durchführen?

Ja, ein Umbau ist auch komplett in Eigenleistung möglich. Jedoch kommt der Zuschuss dann nur für die Materialkosten auf. Der Arbeitsaufwand für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Eigenleistung wird nicht bezuschusst.

Beispiele für eine Wohnumfeldverbesserung

Je nach Pflegesituation und den individuellen Bedürfnissen sind einfache oder größere Umbaumaßnahmen erforderlich. Hier ein paar Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Türbreite erweitern, damit ein Rollstuhl hindurchpasst.
  • Rampen oder Treppenlifte installieren, damit Treppen sicher überwunden werden.
  • Das Bad umbauen: Ebenerdige Dusche, höhenverstellbare Waschbecken, rutschfeste Böden oder eine Einstiegshilfe für die Badewanne installieren.
  • Einbau technischer Hilfen wie ein Notrufknopf oder eine Gegensprechanlage.
  • Mobiliar für die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen. Dies können Haltegriffe sein oder Möbel mit einer bestimmten Höhe.
  • Höhe von Steckdosen, Lichtschaltern, Geräten und Fenstergriffen besser erreichbar machen.
  • Türschwellen beseitigen, damit Sie nicht stolpern.
  • Den Außenbereich wie den Hauseingang barrierefrei gestalten: Beispielsweise den Briefkasten an einer Stelle befestigen, der gut und sicher erreichbar ist. Oder eine Rampe installieren.
  • Orientierungshilfen installieren, sodass sich auch Sehbehinderte gut im Wohnraum zurechtfinden.
  • Elektrische Rollläden installieren, damit ohne Kraftaufwand Jalousien verschließbar sind.
  • Geländer, Haltegriffe und Stützstangen im Wohnraum integrieren.
  • In der Küche Stauraum schaffen, der gut erreichbar ist.
  • Räume gut ausleuchten und Laufwege mit Bewegungsmeldern ausstatten, damit Sie im Dunkeln die Toilette finden.

Was wird bei der Wohnumfeldverbesserung nicht bezuschusst?

Die wohnumfeldverbessernde Maßnahme dient dazu, die Pflege zu erleichtern, sie erst zu ermöglichen und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Alle anderen Umbauten oder Modernisierungen, die nicht für die Pflege notwendig sind, werden auch nicht von der Pflegekasse bezuschusst. Eine neue Heizung, ein neuer Anstrich Ihrer Wände, eine Wärmedämmung oder ein neuer Fernseher zählen somit nicht als Wohnumfeldverbesserung im Sinne der Pflegeversicherung.

Wohnumfeldverbesserung - Erleichterung im Pflegealltag

Gilt ein Umzug als eine Wohnumfeldverbesserung?

Eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus ohne Fahrstuhl ist für die Pflege nicht optimal. Wenn Sie nun ins Erdgeschoss ziehen, damit die Pflege erleichtert wird, ist dies eine Wohnumfeldverbesserung. Pflegekassen bezeichnen solche Umzüge als Pflegeumzug oder Seniorenumzug. Die entstehenden Umzugskosten sind mit den 4000 € Zuschuss zu verrechnen.

Ich wohne in einer Mietwohnung und besitze Pflegegrad 1. Kann ich den Zuschuss abrufen?

Der Umbau kann in einer Wohngemeinschaft, im eigenen Haus oder Wohnung und auch in einer Mietwohnung stattfinden. In der Mietwohnung ist zwingend ein Einverständnis seitens des Vermieters erforderlich, weshalb zunächst das Gespräch mit dem Eigentümer der Wohnung gesucht werden sollte.

Grundlegend ist es gesetzlich geregelt, dass pflegebedürftige Personen nicht benachteiligt werden dürfen. Ein Vermieter darf eine notwendige Umbaumaßnahme deshalb nicht verbieten.

Wie beantragen ich Wohnumfeldverbesserung?

Den Antrag für eine Wohnumfeldverbesserung legen Sie Ihrer Pflegekasse vor. So funktioniert dies in drei Schritten:

  1. Gehen Sie durch Ihren Wohnraum und erstellen Sie eine Liste, was im Detail verändert werden muss. Im Rahmen der Pflegeberatung und des Beratungseinsatzes erhalten Sie Ratschläge von einer Pflegefachkraft, welche Wohnraumanpassungen sinnvoll erscheinen. Damit Sie über anfallende Kosten Bescheid wissen, fragen Sie zunächst nach einem Kostenvoranschlag bei einem Handwerker Ihres Vertrauens.
  2. Das Angebot legen Sie dem Antrag auf die Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse vor, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Als Privatversicherte reichen Sie den Antrag bei der Pflege-Pflichtversicherung (PPV) ein. Es genügt ein formloser Antrag. Meist bieten Pflegekassen ein vorgefertigtes Onlineformular oder Antragsformular an, das Sie nur ausfüllen und absenden.
  3. Die Pflegekasse prüft nun Ihren Antrag. Es besteht eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Wochen. Falls ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, das die Notwendigkeit einer Maßnahme bestätigen soll, beläuft sich die Frist auf 5 Wochen. Schafft es die Pflegekasse den Antrag nicht innerhalb der Frist zu bearbeiten, muss die Pflegekasse Sie über die Verzögerung in Kenntnis setzen. Wird Ihnen nicht mitgeteilt, dass es länger dauert den Antrag zu bearbeiten, ist dieser automatisch genehmigt.

Je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten ist es ratsam erst mit den Umbauarbeiten zu beginnen, wenn Ihr Antrag genehmigt ist und wenn Sie wissen, wie hoch Ihr Zuschuss ist. Wir empfehlen den Antrag so früh wie möglich einzureichen und nicht erst, nachdem die Baumaßnahmen stattgefunden haben.

Die Pflegekasse prüft, während der Antragstellung, ob die gewünschten Maßnahmen notwendig sind. Wird der Antrag daraufhin abgelehnt, müssen Sie für die gesamten Kosten aufkommen. Deshalb: erst den Antrag stellen und nach der Genehmigung mit den Umbauten beginnen.

Was muss im Antrag für Wohnumfeldverbesserung enthalten sein?

Auch wenn es sich um einen formlosen Antrag handelt, sollten Sie – um mögliche zeitintensive Nachfragen zu vermeiden diese Angaben mitteilen:

  • Name inklusive Versicherungsnummer und die Kontoverbindung des Pflegebedürftigen. Falls der Fachbetrieb, der die Maßnahmen durchführt, direkt mit der Pflegekasse abrechnen möchte, wird deren Kontoverbindung benötigt.
  • Kostenvoranschlag eines Anbieters.
  • Angabe, ob Sie der Eigentümer der Immobilie sind, in der Sie Umbaumaßnahmen anstreben.
  • Welche Maßnahmen möchten Sie umsetzen und aus welchem Grund? Hilfreich ist ein ärztliches Attest, das beglaubigt, welche Maßnahme notwendig ist.
  • Angabe, ob zu einem früheren Zeitpunkt ein Antrag gestellt wurde.

Einige Pflegekassen stellen praktische Onlineformulare zur Verfügung, die Ihre Angaben aufnehmen.

Tipp: Begründen Sie ausführlich, warum welche Maßnahme erforderlich ist.

Wohnumfeldverbesserung - Sicherheit im Alter

Für die Pflegekasse muss deutlich erkennbar sein, dass sich dank der Maßnahme, sich die Pflege im positiven Sinne verbessert. Falls Ihre Begründung nicht eindeutig ist, wird der Antrag abgelehnt oder es wird ein medizinisches Gutachten erforderlich, das die Notwendigkeit der Maßnahme begründet.

Um zeitintensive Nachfragen zu vermeiden, beschreiben Sie die Probleme der Ist-Situation und inwiefern die Wohnumfeldverbesserung nach § 40.4 SGB XI eine Lösung für die Ist-Situation ist.

  • Ist-Situation: Die Duschwanne ist zu hoch, sodass ein sicheres Betreten der Dusche ohne Hilfe durch eine zweite Person nicht möglich ist.
  • Lösung: Mit dem Einbau einer ebenerdigen Dusche ist die Dusche ohne Stolpergefahr und allein betretbar.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Wie lege ich Widerspruch ein?

In einigen Fällen wird Ihr Antrag auf eine Wohnumfeldverbesserung nach § 40.4 SGB XI mit einer Begründung abgelehnt. Innerhalb von einem Monat können Sie nun diese Entscheidung widersprechen.

Antworten Sie schriftlich auf den Bescheid und versuchen Sie sehr sorgfältig zu begründen, warum sich die Pflegekasse irrt. Hilfreich ist es, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung beilegen, die beweist, dass eine Maßnahme erforderlich ist.

Was passiert, wenn etwas kaputt geht? Ist eine erneute Auszahlung möglich?

Ist der volle Betrag bisher nicht ausgeschöpft, ist es möglich, den Restbetrag für Reparaturen und Wartungen einzusetzen. Gibt es einen größeren Defekt, der nicht von Ihnen extra herbeigeführt wurde, gilt dies möglicherweise als eine Änderung der Pflegesituation. In diesen Fall ist es möglich, einen neuen Antrag zu stellen.

In einigen Fällen kommt es vor, dass sich die Pflegesituation verschlechtert, sodass weitere Umbauten sinnvoll erscheinen. Ist dies der Fall, wird möglicherweise ein weiterer Zuschuss gewährt.

Gibt es noch weitere Fördermittel, die ich abrufen kann?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederumbau) bietet Zuschüsse und Kredite für Umbauten an, die Barrieren im Wohnraum reduzieren. Möglicherweise sind Sie anspruchsberechtigt.

Wohnumfeldverbesserung und 24 Stunden Pflege

Sie suchen nach einer Möglichkeit, die Pflege für sich selbst oder Ihre Angehörigen zu verbessern? Eine 24-Stunden-Pflege durch erfahrene polnische Pflegekräfte könnte die Lösung sein. Mit einer professionellen Betreuungsperson, die sich umfassend um Ihre Bedürfnisse kümmert, können Sie in Ihrem angepassten Wohnumfeld eine höhere Lebensqualität erreichen.

Dank der flexiblen Einsatzmöglichkeiten polnischer Pflegekräfte können Sie sicher sein, dass Ihre individuellen Anforderungen und Zeitpläne berücksichtigt werden. Diese Pflegekräfte sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch einfühlsam und engagiert, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Die Wohnumfeldverbesserung in der Pflege ist ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird. Doch ein angenehmes und sicheres Zuhause kann maßgeblich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden beitragen. Polnische Pflegekräfte verstehen diese Bedeutung und können Sie dabei unterstützen, Ihr Zuhause so anzupassen, dass es Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Eine 24-Stunden-Pflege gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass Sie in guten Händen sind und sich auf kompetente Unterstützung verlassen können.

Kurz gesagt, eine 24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte bietet Ihnen nicht nur eine hochwertige Versorgung, sondern auch eine verbesserte Lebensqualität im eigenen Zuhause. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren und den ersten Schritt zu einem würdevollen Leben in Ihrem Wohnumfeld zu machen.

Kontaktaufnahme bei allen Fragen zum Thema 24 Stunden Pflege

Bei allen Fragen rund um das Thema 24 Stunden Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte ist Lebenshilfe24 Ihr kompetenter und freundlicher Ansprechpartner.

Dieser Ratgeber zum Thema Wohnumfeldverbesserung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist als unverbindlich anzusehen. Er soll lediglich als Orientierung für Interessierte dienen. Je nach Neuerungen in der Gesetzgebung/ Verordnung oder im Einzelfall ist es möglich, dass Zahlen abweichen oder Informationen abweichend sind. Die jeweiligen Ansprüche gilt es im Vorfeld mit der zuständigen Pflegekasse zu klären. Ihr Ansprechpartner wird Ihnen exakt mitteilen können welche Kosten übernommen werden.

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