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Was ist eine Wohnumfeldverbesserung?
Wer besitzt einen Anspruch auf Wohnumfeldverbesserung?
Gibt es einen Eigenanteil bei der Wohnumfeldverbesserung?
Was wird bei der Wohnumfeldverbesserung nicht bezuschusst?
Wie beantragen ich Wohnumfeldverbesserung?
Mein Antrag wurde abgelehnt. Wie lege ich Widerspruch ein?
Wohnraum ist oft nicht für eine Pflege ausgelegt, da beispielsweise hohe Türschwellen oder ein zu hohes Waschbecken den Alltag einer pflegebedürftigen Person einschränken. Eine sogenannte Wohnumfeldverbesserung nach § 40.4 SGB XI verkörpert eine Lösung für dieses Problem, denn sie bereitet mit gezielten Umbaumaßnahmen einen Wohnraum optimal für die häusliche Pflege vor.
Lesen Sie, wie Sie einen Zuschuss von bis zu 4000 € pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme erhalten, wenn Sie Ihren Wohnraum barrierefreier gestalten.
Liegt ein Pflegegrad vor, kommt es häufig im Alltag zu Einschränkungen. Eine hohe Türschwelle erschwert beispielsweise das Betreten eines Raumes und begünstigt ein Stolpern beim Eintreten. Sich in der Wohnung sicher zu bewegen und Tätigkeiten wie das tägliche Waschen nachzugehen wird zunehmend schwieriger, sodass sich viele Betroffene überfordert fühlen. Umbaumaßnahmen, die diesem Problem entgegenwirken werden als Wohnumfeldverbesserung bezeichnet.
Gut, dass es die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt, die dem entgegenwirken. Es handelt sich um Umbaumaßnahmen, mit dem der Alltag der pflegebedürftigen Person und der Angehörigen so erleichtert wird, dass
Je nach Umfang der Umbaumaßnahmen entstehen hohe Kosten. Die Pflegekasse unterstützt Sie bzw. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit einem Zuschuss von bis zu 4000 € pro Maßnahme. Eine Maßnahme beschreibt die gesamte Wohnumfeldverbesserung, die wiederum aus mehreren Umbaumaßnahmen bestehen kann.
Ein Beispiel: Sie planen, das Bad den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person anzupassen. Mögliche Umbaumaßnahmen sind eine Badewannentür einzusetzen, die Waschbeckenhöhe anzupassen und einen rutschfesten Boden zu verlegen. Diese drei Umbaumaßnahmen bilden eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, die bis zu 4000 € bezuschusst wird.
Mit dem Zuschuss begleichen Sie die Rechnung der Handwerker, mögliche Kosten für Genehmigungen und die Materialkosten.
Damit Sie vom Zuschuss profitieren, genügt ein formloser Antrag auf Wohnumfeldverbesserung nach § 40.4 SGB XI, den Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Anspruch besitzt jede Person mit einem Pflegegrad 1 bis 5.
Gut zu wissen: Aufgrund der neuen Pflegereform erhöhen sich zum 01.01.2025 Geld- und Sachleistungen wie der Zuschuss zur wohnumfeldverbessernde Maßnahme um 4,5 %. Bei der Wohnumfeldverbesserung von 4000 Euro auf 4180 €.
Es kommt vor, dass mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Pflegegrad zusammen in einer Wohngemeinschaft (WG) wohnen. Der Zuschuss kann in einer solchen WG für bis zu vier Personen beantragt werden, sodass ein maximaler Zuschuss von bis zu 16.000 € entsteht.
Falls beispielsweise Ihre beiden Elternteile auf Pflege angewiesen sind, beträgt der Zuschuss bis zu 8000 €. Falls mehr als vier Personen zusammenwohnen, wird der bewilligte Betrag gerecht auf alle Personen aufgeteilt. Bei einer Wohngruppe mit zehn Personen würde somit jedem 1600 € zur Verfügung stehen.
Anspruch besitzen alle Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad und wenn die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen eines dieser drei Zwecke bewirkt:
Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40.4 SGB XI ist mitunter mit hohen Kosten verbunden. Die Kosten für den Einbau eines Treppenliftes können deutlich über 4000 Euro liegen. Die Pflegekasse gewährt pro Person und Maßnahme einen Zuschuss von 4000 €. Übersteigen die Kosten den Zuschuss, ist der restliche Geldbetrag selbst zu begleichen.
Hier typische Beispiele von Maßnahmen mit Richtwerten der Kosten:
Maßnahme: | Mögliche Kosten: | Eigenanteil: |
Treppenlift | 8.000 € | 4.000 € |
Umbau von Wanne zu Dusche | 4.000 € | 0 € |
Haltegriff | 100 € | 0 € |
Ja, ein Umbau ist auch komplett in Eigenleistung möglich. Jedoch kommt der Zuschuss dann nur für die Materialkosten auf. Der Arbeitsaufwand für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Eigenleistung wird nicht bezuschusst.
Je nach Pflegesituation und den individuellen Bedürfnissen sind einfache oder größere Umbaumaßnahmen erforderlich. Hier ein paar Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Die wohnumfeldverbessernde Maßnahme dient dazu, die Pflege zu erleichtern, sie erst zu ermöglichen und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Alle anderen Umbauten oder Modernisierungen, die nicht für die Pflege notwendig sind, werden auch nicht von der Pflegekasse bezuschusst. Eine neue Heizung, ein neuer Anstrich Ihrer Wände, eine Wärmedämmung oder ein neuer Fernseher zählen somit nicht als Wohnumfeldverbesserung im Sinne der Pflegeversicherung.
Eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus ohne Fahrstuhl ist für die Pflege nicht optimal. Wenn Sie nun ins Erdgeschoss ziehen, damit die Pflege erleichtert wird, ist dies eine Wohnumfeldverbesserung. Pflegekassen bezeichnen solche Umzüge als Pflegeumzug oder Seniorenumzug. Die entstehenden Umzugskosten sind mit den 4000 € Zuschuss zu verrechnen.
Der Umbau kann in einer Wohngemeinschaft, im eigenen Haus oder Wohnung und auch in einer Mietwohnung stattfinden. In der Mietwohnung ist zwingend ein Einverständnis seitens des Vermieters erforderlich, weshalb zunächst das Gespräch mit dem Eigentümer der Wohnung gesucht werden sollte.
Grundlegend ist es gesetzlich geregelt, dass pflegebedürftige Personen nicht benachteiligt werden dürfen. Ein Vermieter darf eine notwendige Umbaumaßnahme deshalb nicht verbieten.
Den Antrag für eine Wohnumfeldverbesserung legen Sie Ihrer Pflegekasse vor. So funktioniert dies in drei Schritten:
Je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten ist es ratsam erst mit den Umbauarbeiten zu beginnen, wenn Ihr Antrag genehmigt ist und wenn Sie wissen, wie hoch Ihr Zuschuss ist. Wir empfehlen den Antrag so früh wie möglich einzureichen und nicht erst, nachdem die Baumaßnahmen stattgefunden haben.
Die Pflegekasse prüft, während der Antragstellung, ob die gewünschten Maßnahmen notwendig sind. Wird der Antrag daraufhin abgelehnt, müssen Sie für die gesamten Kosten aufkommen. Deshalb: erst den Antrag stellen und nach der Genehmigung mit den Umbauten beginnen.
Auch wenn es sich um einen formlosen Antrag handelt, sollten Sie – um mögliche zeitintensive Nachfragen zu vermeiden diese Angaben mitteilen:
Einige Pflegekassen stellen praktische Onlineformulare zur Verfügung, die Ihre Angaben aufnehmen.
Tipp: Begründen Sie ausführlich, warum welche Maßnahme erforderlich ist.
Für die Pflegekasse muss deutlich erkennbar sein, dass sich dank der Maßnahme, sich die Pflege im positiven Sinne verbessert. Falls Ihre Begründung nicht eindeutig ist, wird der Antrag abgelehnt oder es wird ein medizinisches Gutachten erforderlich, das die Notwendigkeit der Maßnahme begründet.
Um zeitintensive Nachfragen zu vermeiden, beschreiben Sie die Probleme der Ist-Situation und inwiefern die Wohnumfeldverbesserung nach § 40.4 SGB XI eine Lösung für die Ist-Situation ist.
In einigen Fällen wird Ihr Antrag auf eine Wohnumfeldverbesserung nach § 40.4 SGB XI mit einer Begründung abgelehnt. Innerhalb von einem Monat können Sie nun diese Entscheidung widersprechen.
Antworten Sie schriftlich auf den Bescheid und versuchen Sie sehr sorgfältig zu begründen, warum sich die Pflegekasse irrt. Hilfreich ist es, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung beilegen, die beweist, dass eine Maßnahme erforderlich ist.
Ist der volle Betrag bisher nicht ausgeschöpft, ist es möglich, den Restbetrag für Reparaturen und Wartungen einzusetzen. Gibt es einen größeren Defekt, der nicht von Ihnen extra herbeigeführt wurde, gilt dies möglicherweise als eine Änderung der Pflegesituation. In diesen Fall ist es möglich, einen neuen Antrag zu stellen.
In einigen Fällen kommt es vor, dass sich die Pflegesituation verschlechtert, sodass weitere Umbauten sinnvoll erscheinen. Ist dies der Fall, wird möglicherweise ein weiterer Zuschuss gewährt.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederumbau) bietet Zuschüsse und Kredite für Umbauten an, die Barrieren im Wohnraum reduzieren. Möglicherweise sind Sie anspruchsberechtigt.
Sie suchen nach einer Möglichkeit, die Pflege für sich selbst oder Ihre Angehörigen zu verbessern? Eine 24-Stunden-Pflege durch erfahrene polnische Pflegekräfte könnte die Lösung sein. Mit einer professionellen Betreuungsperson, die sich umfassend um Ihre Bedürfnisse kümmert, können Sie in Ihrem angepassten Wohnumfeld eine höhere Lebensqualität erreichen.
Dank der flexiblen Einsatzmöglichkeiten polnischer Pflegekräfte können Sie sicher sein, dass Ihre individuellen Anforderungen und Zeitpläne berücksichtigt werden. Diese Pflegekräfte sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch einfühlsam und engagiert, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Die Wohnumfeldverbesserung in der Pflege ist ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird. Doch ein angenehmes und sicheres Zuhause kann maßgeblich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden beitragen. Polnische Pflegekräfte verstehen diese Bedeutung und können Sie dabei unterstützen, Ihr Zuhause so anzupassen, dass es Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
Eine 24-Stunden-Pflege gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass Sie in guten Händen sind und sich auf kompetente Unterstützung verlassen können.
Kurz gesagt, eine 24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte bietet Ihnen nicht nur eine hochwertige Versorgung, sondern auch eine verbesserte Lebensqualität im eigenen Zuhause. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren und den ersten Schritt zu einem würdevollen Leben in Ihrem Wohnumfeld zu machen.
Dieser Ratgeber zum Thema Wohnumfeldverbesserung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist als unverbindlich anzusehen. Er soll lediglich als Orientierung für Interessierte dienen. Je nach Neuerungen in der Gesetzgebung/ Verordnung oder im Einzelfall ist es möglich, dass Zahlen abweichen oder Informationen abweichend sind. Die jeweiligen Ansprüche gilt es im Vorfeld mit der zuständigen Pflegekasse zu klären. Ihr Ansprechpartner wird Ihnen exakt mitteilen können welche Kosten übernommen werden.