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Das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht vor, dass in Deutschland insgesamt 13.000 neue Pflegestellen geschaffen werden. Das soll Pflegekräfte entlasten und zu einer besseren Versorgung in der Pflege führen. Einrichtungen mit bis zu 40 Belegungen erhalten auf Antrag eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Belegungen eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Belegungen eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Belegungen zwei Pflegestellen zusätzlich.
Geplant sind 13.000 zusätzliche Stellen. Um diese Aufstockung zu finanzieren und die Ausgaben für die steigende Anzahl an Pflegebedürftigen zu decken, wird seit 1. Januar 2019 der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung angehoben. Die Steigung beläuft sich auf 0,5 Prozentpunkte, sodass Personen ohne Kinder künftig 3,30 Prozent und Personen mit Kindern 3,05 Prozent ihres Bruttolohns für die soziale Pflegeversicherung abführen müssen. Der Beitrag wird zur Hälfte durch den Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte durch den Arbeitgeber getragen.
Außerdem werden Pflegekräfte durch Investitionen in die Digitalisierung entlastet. Digitale Anwendungen sollen helfen, weniger Zeit für die Bürokratie zu verwenden, damit mehr Zeit für die Pflegebedürftigen bleibt. Die Ambulante und stationäre Altenpflege wird deshalb ab Januar 2019 mit bis zu 12.000 Euro je Einrichtung bei der Anschaffung digitaler Ausrüstung unterstützt.
Auch in Krankenhäusern werden Pflegekräfte durch Schaffung neuer Stellen entlastet. Jede zusätzliche Stelle oder aufgestockte Teilzeitstelle am Krankenhausbett wird vollständig finanziert. Außerdem werden zum 1. Januar Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Stationen gelten.
Wer Angehörige zu Hause pflegt, braucht Unterstützung. Deswegen wird beispielsweise dafür gesorgt, dass Taxifahrten zum Arzt für Schwerkranke künftig einfacher abzurechnen sind. Die Regelung gilt für alle mit Pflegegrad vier und fünf, sowie bei Pflegegrad drei wenn eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde.
Weiterhin erhalten pflegende Angehörige einen besseren Zugang zu Rehamaßnahmen. In Zukunft können pflegende Angehörige auch dann eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Behandlung ausreichend wäre.
Wenn pflegende Angehörige eine stationäre medizinische Reha in Anspruch nehmen wollen, können sie zudem künftig parallel auch ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen.
Ab dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragen. Dadurch zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich ca. 15 Euro weniger.
Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz finden Sie unter folgendem Link.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/strategie-fuer-pflege.html